Hedwig von Nyegaard kam aus vermögenden Verhältnissen, lebte in einem Haus an der Palmaille und war Ehefrau eines Korvettenkapitäns. Ihr Mann, Christian Wilhelm von Nyegaard, starb im Alter von 50 Jahren. Die Ehe blieb kinderlos und Hedwig war erst 34 Jahre alt. In den 51 Jahren als Witwe erkannte sie, dass es viele Frauen gab, die nicht ausreichend zu Essen hatten und in schlechten Wohnverhältnissen lebten. Dem wollte sie entgegenwirken und so verfügte sie in ihrem Testament:
„Es soll Alles was ich sonst hinterlasse an beweglichen und unbeweglichem Haab und Gütern eine milde Stiftung bilden „Die von Nyegaard‘sche Stiftung“ mit dem Zweck, Witwen und Töchter unvermögender Officire, Beamten, Prediger sowie andere den gebildeten Ständen angehörige alleinstehende weibliche Personen, welche dessen bedürftig und würdig sind, daraus zu unterstützen.“
Sie beauftragte, ebenfalls testamentarisch und vorausschauend, die Vermögensverwaltung unter Aufsicht des Gerichts und die Ernennung eines Magistrats, der die Führung der Stiftung übernehmen sollte – die Stiftungssumme belief sich auf über 2 Millionen Mark (entspricht einer Kaufkraft von heute 12 Millionen Euro...). Davon wurden das Grundstück gekauft und das Haus mit 50 Wohnungen gebaut, in das 1901 die ersten Frauen einziehen konnten.
Alle erfüllten die von Hedwig gewünschten Voraussetzungen – sie wäre sicher sehr stolz gewesen!